ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GELTUNG:
Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
PREISE: Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich unverpackt ab Werk Theresienfeld autoverladen.
VERPACKUNG: Verpackung und Transporthilfsmittel werden gesondert in Rechnung gestellt.
MUSTER: Vorgelegte Muster sowie Farbprospekte sowie digitale Darstellungen dienen nur zur Information und sind
hinsichtlich Farbe und Struktur keineswegs verbindlich. Die bei Natursteinen üblichen Schwankungen hinsichtlich
Farbe und Struktur können nicht als Wertminderung geltend gemacht werden. Naturstein mit polierter Oberfläche
erreicht nicht die Rutschfestigkeitsklasse R9.
ANGEBOTE: Abgegebene Angebote dienen nur zur Information und werden stets freibleibend gemacht. Mündliche
oder fernmündliche Nebenabreden werden nur rechtswirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
TELEFONISCHE AUFTRÄGE: Für Fehler bei der Erteilung telefonischer Aufträge können wir nicht haftbar gemacht
werden.
LIEFERUNG: Die Lieferungen erfolgen ab unserem Werk in 2604 Theresienfeld und werden auf Gefahr und auf
Rechnung des Empfängers durchgeführt.
LIEFERFRISTEN: Die im Angebot genannte Lieferfrist kann in der Regel bei sofortiger Bestellung eingehalten
werden, ist aber unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Eine Verlängerung der Lieferfristen ist
möglich in allen Fällen von höherer Gewalt (Streik, Grenzsperre usw.) sowie Nichteinhaltung der Lieferfristen
oder fehlerhafter Lieferung unserer Rohsteinlieferanten und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Auftrag sowie
zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen.
ZAHLUNG: Unsere Rechnungen sind, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, ab Abholung
(Übernahme) der Ware innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir
einen Skonto von 3%, vorausgesetzt, dass sämtliche, etwaige ältere Rechnungen, die am Tage der Zahlung fällig
waren, bereits beglichen sind. Bei Wechselbezahlung bringen wir die uns vom betreffenden Bankinstitut belasteten
Kosten in Anrechnung. Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen von 3 % über
dem jeweiligen Bankzinsfluss. Alle Zahlungen müssen an uns in der Währung der ausgestellten Rechnung bezahlt
werden.
EIGENTUMSVORBEHALT: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehen-
der Forderungen, unser Eigentum. Verarbeitung oder Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware darf nur im
Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes erfolgen. Der Käufer tritt stillschweigend Forderungen gegen Dritte,
die mit unserer Vorbehaltsware in Zusammenhang stehen, an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbei-
tet ist.
MÄNGEL: Unsere Ware ist sofort nach Anlieferung zu überprüfen. Mängelrügen und sonstige Reklamationen, die
nach dem Weiterverkauf oder nach Verarbeitung oder Einbau unserer Ware bei uns eingehen, können nicht berück-
sichtigt werden. Beanstandungen müssen unverzüglich innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich
gemeldet werden, widrigenfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND: Erfüllungsort ist der Firmensitz der Firma Granitex in A-2604 Theresienfeld.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche auch für solche aus Wechsel und Schecks ist A-2700 Wr. Neustadt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages durch Sondervereinbarungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für die Auslegung ist ausschließlich Österreichisches Recht maßgebend.